Die Partnachklamm ist täglich im Sommer von 8:00 - 18:00 und im Winter von 9:00 - 17:00 geöffnet.
Jedes Jahr sind größere Instandsetzungsarbeiten nötig, da regelmäßig Hochwasser und Eisbrüche stets deutliche Spuren hinterlassen. Oft müssen Bergsteiger in die Klammwände abgeseilt werden, um die Felsen von lockerem Gestein abzuräumen, damit die Besucher nicht von Steinschlag gefährdet werden. Die Geländer und Trittbohlen werden regelmäßig auf ihre Festigkeit überprüft.
Kurzfristige Schließungen sind aus Sicherheitsgründen deshalb manchmal unumgänglich.
Von München aus auf die A95 Richtung Garmisch–Partenkirchen. Die Autobahn endet kurz vor Garmisch–Partenkirchen und geht in die Bundesstraße B2 über. Sie erreichen die Partnachklamm, wenn Sie der B2 Richtung Mittenwald (Mittenwalderstraße) folgen und am Ortsausgang von Garmisch in Richtung Skistadion nach rechts (Wildenauerstraße) abzweigen. Am besten parkt man vor dem Olympia-Skistadion (großer Parkplatz und Ortsbushaltestelle), da die Zufahrt in die Wildenau und zum Klammeingang nicht gestattet ist. Schöne Spazierwege zum Ausgangspunkt Skistadion bieten sich auch entlang der Bahnlinie Grainau - Garmisch sowie vom Bahnhof über den Partnachuferweg an. Zu Fuß in ca. 25 min oder mit der Pferdekutsche geht es dann auf ebener Straße in die Wildenau.
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| Preise ab 01.01.2010 |
|---|
| Erwachsene 3,00 € |
| Kurgäste 2,00 € |
| Erwachsene Einheimische 2,00 € |
| Gruppen 2,00 € |
| Behinderte 1,50 € |
| Kinder und Jugendliche 1,50 € |
Kurgäste: von Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Farchant, Oberau und Eschenlohe mit gültiger Kurgarte
Einheimische: nur Garmisch-Partenkirchen mit Ausweis
Gruppen: ab 15 Personen, Busfahrer und Reiseleiter frei
Behinderte: mit entsprechendem Ausweis
Kinder und Jugendliche: von 6 - 16 Jahren
In der Partnachklamm tropft und rieselt das Wasser auch nach längerer Zeit ohne Niederschlag von den Wänden, deshalb ist festes Schuhwerk und Regenbekleidung empfehlenswert. Achtung, der Weg verläuft zum größten Teil in Tunnels oder Galerien, und ist stellenweise niedriger als 2 m. Ein Regenschirm ist also eher hinderlich. Der Zutritt mit Fahrrad, Rollstuhl, Kinderwagen, Sportbooten oder ähnlichen ist auf Grund der Enge und Sicherheit verboten.
Kurzfristige Schließungen sind aus Sicherheitsgründen manchmal unumgänglich.